Schutz- und Hygienekonzept

Fitnessstudio WoidFit

  

Vorwort

Unser Schutz- und Hygienekonzept ist an den Leitplanken des Bayerischen Landes-Sportverband, sowie an die gesetzlichen Vorgaben des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege angelehnt.

Die Einhaltung des nachfolgenden Hygienekonzeptes ist für alle Nutzer des Fitnessstudio WoidFit verpflichtend. Aufgrund dessen wurde die Hausordnung mit den Corona Verhaltensregeln aktualisiert. Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft, bei Nichtbeachtung erfolgt ein Platzverweis.

Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurde das Personal (hauptamtliches Personal, Trainer, Übungsleiter) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult. Durch Vereinsmailings, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.

 

Schutz- und Hygienekonzept

1.    Das Betreten des Fitnessstudios ist nur gesunden Personen gestattet.

 

Daher werden folgende Personen vom Trainingsgeschehen ausgeschlossen:

a.    Personen mit Kontakt zu SARS-CoV-2-Infektionen in den letzten 14 Tagen.

b.    Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere.

c.    Personen welche während des Trainings Symptome entwickeln.

d.    Personen welche sich aktuell in Quarantäne befinden.

 

2.    Der Zutritt zum Fitnessstudio ist nur mit der eigenen Zutrittskarte erlaubt.

 

3.    Ab den 24.11.2021 gilt die 2G plus Regelung (Geimpft, Genesen und ein Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Testnachweis)). Die Zutrittskarten werden entsprechend den vorhandenen Nachweisen zeitlich befristet freigeschaltet.

 

a.    Die 2G plus Regelung wird durch den Verein kontrolliert oder durch eine von Ihm beauftragte Person.

b.    „Selbsttests“ werden von der jeweiligen Person selbst durchgeführt – allerdings immer unter Aufsicht einer beauftragten Person des Vereins. 

 

4.    Es gilt eine allgemeine Maskenpflicht. Unter der allgemeinen Maskenpflicht ist grundsätzlich das Tragen einer OP-Maske unter Beachtung der Vorgaben von § 2 BayIfSMV zu verstehen. Werden durch die Behörden verschärfte Maßnahmen im Zuge der sog. „Krankenhausampel“ getroffen, so wird der Maskenstandard ab der Stufe „Gelb“ auf FFP2-Masken angehoben.

 

a.    Die Maske kann während des aktiven Sporttreibens abgenommen werden.

b.    Die Maske muss beim Durchqueren von Eingangsbereichen und Sanitärbereichen (WC-Anlagen, Umkleiden) getragen werden.

c.    Die Maske muss bei Entnahme und dem Zurückstellen von Sportgeräten getragen werden.

d.    Während des Duschvorgangs ist keine Maske zu tragen.

 

5.    Im gesamten Fitnessstudio gilt die Mindestabstandregel von mindesten 1,5m zu anderen Personen.

 

a.    Trainingsgeräte welche gesperrt sind, dürfen nicht verwendet werden.

b.    Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare).

 

6.    Der Körperkontakt ist untersagt.

 

7.    Achten Sie auf eine regelmäßige Handhygiene, Hinweise zu der richtigen Handhygiene sind ausgehängt. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher ist gesorgt.

 

8.    Die maximale Trainingszeit beträgt 90 Minuten, anschließend ist das Fitnessstudio ohne Aufforderung zu verlassen.

 

9.    Die maximale Trainingszeit für Gruppentrainings (nur unter Aufsicht eines Trainers gestattet) ist auf maximal 60 Minuten beschränkt.

 

10. Duschen und Umkleiden dürfen unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes und der Maskenpflicht benutzt werden.

 

11. Die sanitären Einrichtungen werden nur einzeln betreten. Bei Umkleiden und Duschen ist sichergestellt, dass der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden kann. In Mehrplatzduschräumen wird nicht jede Dusche in Betrieb genommen.

 

12. Die Nutzung von Haartrocknern ist ausschließlich erlaubt, wenn zwischen den Geräten ein Abstand von 2 m eingehalten wird. Die Griffe von festen Geräten werden regelmäßig desinfiziert.

 

13. In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Außerdem werden die sanitären Einrichtungen mind. einmal täglich gereinigt.

 

14. Die Obergrenze an zulässigen Personen im Fitnessstudio WoidFit wurde anhand der standortspezifischen konkret zur Verfügung stehenden Raumvolumen und den raumlufttechnischen Anlagen vor Ort festgelegt.

 

a.    Durch die elektronische Erfassung der Zutritte, wird die Überschreitung der zulässigen Obergrenze verhindert. Informationen über die aktuelle Zahl der Zutritte kann dem Informationsdisplay am Eingang des Fitnessstudios entnommen werden.

 

15. Das Verwenden eines großen Handtuches als Unterlage ist bei allen Trainingsgeräten verpflichtend, um einen direkten Kontakt mit dem Sportgerät zu vermeiden werden Einmalhandschuhe empfohlen.

 

16. Nach jeder Trainingseinheit ist das Trainingsgerät durch den Verwender zu desinfizieren. Verwenden Sie dazu die vorhandenen Desinfektionsmittel und Einmalhandtücher.

 

17. Hoch frequentierte Kontaktflächen (z. B. Türgriffe) werden alle 3 Stunden desinfiziert – hierbei übernimmt der Ski-Club Wald e.V. die Desinfektion.

 

18. Den angebrachten Hinweisen wie z.B. Wegemarkierungen und Aushängen ist Folge zu leisten.

 

19. Eine ausreichende Durchlüftung des Fitnessstudios ist durch die vorhandene Lüftungsanlage und durch weitere Luftreinigungsgeräte sichergestellt. Die Filter der Lüftungsanlagen werden in verkürzten Intervallen gewechselt.

 

20. Nach Abschluss der Trainingseinheit ist das Fitnessstudio unmittelbar zu verlassen.

 

21. Zwischen einzelnen Trainingseinheiten werden die Pausenzeiten so geregelt, dass ein ausreichender Frischluftaustausch gewährleistet wird.

 

22. Wo es möglich ist, bestehen unsere Trainingsgruppen aus einem festen Teilnehmerkreis. Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten werden dokumentiert. Auch der Trainer/Übungsleiter hat wo es möglich ist feste Trainingsgruppen.

 

23. Der Wettkampfbetrieb ohne und mit Zuschauern ist untersagt.

 

24. Personen der Hochrisikogruppen (z.B. Senioren, Vorerkrankte etc.) wird empfohlen, nicht am Trainingsgeschehen teilzunehmen.

 

25. Um im Falle einer Infektion die Kontaktdaten-Nachverfolgung sicherzustellen, führt der Verein bzw. eine von ihm beauftragte Person eine Kontaktdatenerfassung mit Hilfe des Zutrittssystems durch. Diese Daten werden für die Dauer von vier Wochen gespeichert.

 

26. Unsere Mitglieder wurden darauf hingewiesen, dass bei Fahrgemeinschaften mit Personen aus mehreren Hausständen Masken im Fahrzeug zu tragen sind.

 

27. Sämtliche Vereinsveranstaltungen, wie Trainings, Wettkämpfe oder Versammlungen werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Aus diesem Grund werden die Trainingsgruppen auch immer gleich gehalten.

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